Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Isabell Kunze (nachfolgend IK genannt) durchgeführten Aufträge und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit der schriftlichen Annahme des Angebotes, mit der Teilnahme an dem Fotoshooting durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen von IK, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Auftragsproduktionen

  1. Soweit IK Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
  2. IK ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die bearbeiteten Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch IK ausgewählt, der Kunde erhält ebenfalls alle Original Aufnahmen, außer Ausschuss (wird von IK entschieden).

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von IK gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von IK, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

Nutzungsrechte

  1. Der Veröffentlichung des Bildmaterials in analoger oder digitaler Form zu Werbezwecken von IK mit Namensnennung wird im Vorfeld vereinbart und ist entsprechend mit dem Honorar abgegolten. IK verpflichtet sich, der nicht-Zustimmung in jedem Fall Folge zu leisten.
  2. Der Kunde erwirbt das ausschließliche Nutzungsrecht zur privaten Nutzung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind für diesen Zweck vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen erlaubt.
  3. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von IK aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  4. Eine Namensnennung von IK bei Veröffentlichung wäre wünschenswert.

Haftung

  1. IK übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
  3. Der Honoraranspruch ist nach Beendigung des Fotoshootings, vor Auslieferung des Bildmaterials fällig. Im Falle einer Hochzeitsreportage wird eine Anzahlung vereinbart, die mit Vertragsabschluss zu leisten ist. Der Restbetrag wird vor Auslieferung des Bildmaterials fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
  4. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz von IK.